Pfleger und Patientin lächeln sich an

„Versicherte, die auf eine außerklinische Intensivpflege angewiesen sind, sollen künftig besser versorgt werden. Entsprechend seines gesetzlichen Auftrags hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in einer neuen Richtlinie festgelegt, wie dies erreicht werden soll.“ (Quelle: https://www.g-ba.de)

Hier könnt Ihr Euch die Richtlinie ansehen oder runterladen: https://www.g-ba.de/richtlinien/123/

Die AKI-RL ist bereits am 18.03.2022 in Kraft getreten.